Steuern
Steuer für Privatpersonen: Es gibt keine Einkommensteuer für Privatpersonen in Katar; Arbeitnehmer erhalten ihren Lohn ohne jeden Steuerabzug. Wer jedoch eine gewerbliche Tätigkeit mit Gewinnabsicht ausübt, muss nach dem Körperschaftsteuergesetz Steuern zahlen.
Körperschaftsteuer: Der Steuersatz beträgt 10% des gesamten Einkommens des Unternehmens aus katarischer Quelle, jährlich fällig, anwendbar nur auf Unternehmen, nicht auf Einkommen von Privatpersonen. Übliche Geschäftskosten sind absetzbar, und Verluste können bis zu 3 Jahre vorgetragen werden. Mieteinkünfte unterliegen ebenfalls dem pauschalen Steuersatz von 10%.
Steuer auf Veräußerungsgewinne: Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Immobilien oder Wertpapieren durch eine Privatperson sind steuerfrei, sofern der Vermögenswert nicht Teil einer steuerpflichtigen gewerblichen Tätigkeit ist.
Steuerbefreiungen gelten für: Erträge aus Staatsanleihen, Entwicklungsanleihen und Anleihen öffentlicher Körperschaften; Dividenden und andere qualifizierte Aktienerträge; kleine Handwerksbetriebe (drei Beschäftigte oder weniger); Unternehmen in Landwirtschaft, Fischerei sowie Luft- und Seetransport (bei Gegenseitigkeit); und in Katar ansässige katarische juristische Personen.
Katar unterhält günstige Doppelbesteuerungsabkommen mit über 40 Ländern und zählt weiterhin zu den Ländern mit niedriger Besteuerung weltweit.
So funktioniert es
Bestandsaufnahme
Wir prüfen Ihre Situation nach katarischem Einkommensteuer- und Mehrwertsteuerrecht.
Registrierung und Meldung
Wir übernehmen Registrierungen, Erklärungen und Meldungen in Ihrem Namen.
Compliance-Überwachung
Wir verfolgen Fristen, damit Sie Strafen und Zinsen vermeiden.
Laufende Beratung
Wir beraten proaktiv und vertreten Sie gegenüber der Steuerbehörde.
Häufige Fragen
Nein. Es gibt keine Einkommensteuer für Privatpersonen in Katar, Arbeitnehmer erhalten ihren Lohn ohne jeden Steuerabzug.
Der Steuersatz beträgt 10% des gesamten Einkommens des Unternehmens aus katarischer Quelle, jährlich fällig. Dieser Pauschalsatz gilt für Unternehmen, nicht für Einkommen von Privatpersonen.
Die Standardfrist beträgt vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres, eingereicht über die Dhareeba-Plattform der Steuerbehörde. Die Behörde gewährt in manchen Jahren eine einmalige Verlängerung, wir bestätigen daher die aktuell geltende Frist vor Ihrem Termin.
Ja. Betriebsverluste können in der Regel bis zu drei Jahre vorgetragen und mit Gewinnen verrechnet werden, was wir in Ihrer Steuerplanung berücksichtigen.
Nur große multinationale Konzerne sind betroffen, im Allgemeinen solche mit einem konsolidierten Konzernumsatz von mindestens 750 Millionen Euro. Katar hat die Pillar-Two-Registrierung im August 2026 auf Dhareeba für Konzerne eröffnet, die diese Schwelle erreichen. Die meisten lokalen Unternehmen sind nicht betroffen.